Mittwoch, Mai 18, 2005

Gefahr ist nicht vom Tisch

KOCHUTENSILIEN

Kunststoffkellen: Noch immer sind Produkte mit bedenklichen Inhaltsstoffen im Handel
Migros verkauft immer noch Kochkellen mit Spuren von krebserregenden Substanzen. Viele andere Anbieter aber haben den saldo-Test bestanden.
Krebserregende Stoffe im Kochgeschirr» lautete die Hiobsbotschaft im Früh­sommer. Chemiker des Kan­tonslabors Basel-Stadt hatten 28 Küchenhelfer wie Bratwen-der, Lochkellen und Schöpfer aus dem Kunststoff Polyamid untersucht. In einem Fünftel aller Proben fanden sich er­hebliche Mengen der kanzero­genen Substanz MDA. Das Kantonslabor beschlagnahm­te aufgrund der alarmierenden Werte verschiedene in China hergestellte Warenposten.
MDA gehört zur Gruppe der aromatischen Di-Amine und wird von der deutschen Forschungsmeinschaft als (im Tierversuch) eindeutig krebs­erregend beurteilt. In der Schweiz ist MDA ebenfalls als krebserregender Stoff in der Giftklasse 1* aufgeführt. In Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist MDA nicht er­laubt.
MDA darf in Kochutensilien nicht vorhanden sein
saldo wollte wissen, wie sich die Situation heute präsentiert, und liess das gleiche Labor mit der­selben Methode erneut 25 Kü­chenhelfer aus Polyamid auf MDA untersuchen. Das Labor tauchte die Kellen wieder zwei Stunden lang in 70 Grad war­mes Wasser und prüfte dann, wie viel MDA sich im Wasser befand. In zwei Produkten der Migros (siehe Abbildung rechts) fanden sich immer noch Spu­ren dieser Substanz: 16 und 7,5 Mikrogramm pro Liter. Diese Werte liegen wenigstens rund 100- respektive 200-mal tiefer als diejenigen der ersten Untersuchung. In den übrigen 23 Küchenhelfern (siehe Kas­ten) fand sich kein MDA.
Migros-Sprecher Urs Peter Naef versucht das wenig schmeichelhafte Ergebnis mit dem Hinweis auf den EU­Grenzwert schönzureden: «Die Werte liegen deutlich unter dem EU-Grenzwert von 20 Mikro­gramm pro Kilogramm und liegen damit im Bereich der analytischen Nachweisgrenze (5 bis 10 µg/kg).»
Die EU-Richtlinie ist aber erstens in der Schweiz nicht anwendbar und zweitens für einen anderen Sachverhalt ge­schaffen worden. MDA darf als Werkstoff in Gegenstän­den wie Küchenhelfern gar nicht vorhanden sein, auch nicht in kleinsten Mengen. Weder in der Schweiz noch in der EU.