Gefahr ist nicht vom Tisch
KOCHUTENSILIEN
Kunststoffkellen: Noch immer sind Produkte mit bedenklichen Inhaltsstoffen im Handel
Migros verkauft immer noch Kochkellen mit Spuren von krebserregenden Substanzen. Viele andere Anbieter aber haben den saldo-Test bestanden.
Krebserregende Stoffe im Kochgeschirr» lautete die Hiobsbotschaft im Frühsommer. Chemiker des Kantonslabors Basel-Stadt hatten 28 Küchenhelfer wie Bratwen-der, Lochkellen und Schöpfer aus dem Kunststoff Polyamid untersucht. In einem Fünftel aller Proben fanden sich erhebliche Mengen der kanzerogenen Substanz MDA. Das Kantonslabor beschlagnahmte aufgrund der alarmierenden Werte verschiedene in China hergestellte Warenposten.
MDA gehört zur Gruppe der aromatischen Di-Amine und wird von der deutschen Forschungsmeinschaft als (im Tierversuch) eindeutig krebserregend beurteilt. In der Schweiz ist MDA ebenfalls als krebserregender Stoff in der Giftklasse 1* aufgeführt. In Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist MDA nicht erlaubt.
MDA darf in Kochutensilien nicht vorhanden sein
saldo wollte wissen, wie sich die Situation heute präsentiert, und liess das gleiche Labor mit derselben Methode erneut 25 Küchenhelfer aus Polyamid auf MDA untersuchen. Das Labor tauchte die Kellen wieder zwei Stunden lang in 70 Grad warmes Wasser und prüfte dann, wie viel MDA sich im Wasser befand. In zwei Produkten der Migros (siehe Abbildung rechts) fanden sich immer noch Spuren dieser Substanz: 16 und 7,5 Mikrogramm pro Liter. Diese Werte liegen wenigstens rund 100- respektive 200-mal tiefer als diejenigen der ersten Untersuchung. In den übrigen 23 Küchenhelfern (siehe Kasten) fand sich kein MDA.
Migros-Sprecher Urs Peter Naef versucht das wenig schmeichelhafte Ergebnis mit dem Hinweis auf den EUGrenzwert schönzureden: «Die Werte liegen deutlich unter dem EU-Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kilogramm und liegen damit im Bereich der analytischen Nachweisgrenze (5 bis 10 µg/kg).»
Die EU-Richtlinie ist aber erstens in der Schweiz nicht anwendbar und zweitens für einen anderen Sachverhalt geschaffen worden. MDA darf als Werkstoff in Gegenständen wie Küchenhelfern gar nicht vorhanden sein, auch nicht in kleinsten Mengen. Weder in der Schweiz noch in der EU.
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