Mittwoch, Juli 26, 2006

Schweres Verfehlen

Von Peter Johannes Meier - im Tages-Anzeiger vom 26.7.06

Rita Fuhrer hat eine leitende Angestellte missbräuchlich entlassen. Was der Gesamtregierungsrat jetzt festgestellt hat, ist in doppelter Hinsicht schwer wiegend:
1. Vor einer Kündigung hätte der stellvertretenden RAV-Leiterin eine mehrmonatige Bewährungsfrist eingeräumt werden müssen. So steht es im Personalgesetz für öffentliche Angestellte.
2. Eine persönliche Bekannte von Fuhrer entpuppte sich als wichtigste Belastungszeugin im Vorgehen gegen die Angestellte.
Rita Fuhrer hatte ihre Massnahmen mit einer aufwändigen und teuren Administrativuntersuchung durch einen Anwalt untermauern lassen. Also hätte man in der sachlich umstrittenen Angelegenheit zumindest ein juristisch hieb- und stichfestes Vorgehen erwarten können. Das Gegenteil jedoch war der Fall: Der Regierungsrat rügt denn auch die missbräuchliche Entlassung als «schweres Verfehlen» des Arbeitgebers. Doch wenn die Entlassung rechtlich nicht nachvollziehbar ist, wie ist sie es dann? War die überstürzte Kündigung eben doch nur ein Racheakt für eine gute Bekannte?
Rita Fuhrer fügte der damals 54-jährigen stellvertretenden RAV-Leiterin schweren Schaden zu. Die Betroffene wusste aus beruflicher Erfahrung, was es heisst, in diesem Alter eine neue Stelle zu finden. Ihre Vorgesetzte Rita Fuhrer weiss es wohl auch. Ihr Verfehlen wiegt darum nicht nur juristisch schwer.
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Was hier noch Empörung verursacht, ist in der Privatwirtschaft gang und gäbe - eine Verwilderung der Sitten und ein Zerfall der Moral.

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Schlimm, was Selbstmitleid so alles anrichten kann, nicht wahr?!

Wähl einfach weiterhin schön die SP, dann kommts gut, glaub mir :-).

Juli 26, 2006 2:37 PM  

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