Wie sollen ältere Arbeitnehmende entlastet werden?
Ältere Arbeitnehmende kommen den Arbeitgeber teurer zu stehen, da die Sozialabgaben höher sind. In der beruflichen Vorsorge wird eine Mindesthöhe der Abzüge festgeschrieben: Dieser Mindestansatz steigt mit zunehmendem Alter des Arbeitnehmenden. Bei den Jungen beträgt die minimale Abgabe sieben Prozent des versicherten Lohnes. Ab 35 Jahren steigt die Abgabe auf zehn Prozent. Für einen Arbeitnehmenden zwischen 55 und 65 Jahren sind es 18 Prozent.
Trotz dieser Mehrbelastung, die nachweislich zu einer Benachteiligung der älteren Arbeit-nehmenden führt, hat der Bundesrat vor Kurzem beschlossen, das System der mit dem Alter zunehmenden Beiträge (Altersgutschriften) derzweiten Säule zu belassen. Zwar sei das bestehende System nicht ideal, argumentiert die Regierung, eine Änderung würde aber zu viel Geld verschlingen, zu lange dauern und die jüngeren Generationen zu stark belasten.
Verbessert werden soll aber die Situation der älteren Arbeitnehmenden mit verschiedenen anderen Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen:
Sowohl bei der 1. wie auch bei der 2. Säule soll eine Teilpensionierung möglich sein. Das heisst, dass man ohne Renteneinbusse das Arbeitspensum bereits vor der Pensionierung reduzieren kann. Zu diesen Fragen muss in den nächsten Monaten das Parlament befinden.
Die 3. Säule soll bei Leuten, die über 65 Jahre alt sind, noch geäufnet werden können, wenn diese erwerbstätig bleiben.Arbeitslosenversicherung: Bei der Arbeitslosenversicherung, die heute defizitär ist, soll Ende Jahr eine Revision in Angriff genommen werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, den älteren Arbeitnehmenden verbesserte Einarbeitungszuschüsse zu gewähren, damit sie bei der Stellensuche bessere Chancen haben. Bereits heute haben Arbeitslose über 55 Anspruch auf maximal 520 Taggelder, Jüngere bekommen 400 Taggelder
Labels: arbeitslos, ausgesteuert, sozial, Sozialbehörden, Stellenabbau, Wirtschaft
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