Freitag, Oktober 05, 2007

Wie sollen ältere Arbeitnehmende entlastet werden?

Ältere Arbeitnehmende kommen den Arbeit­geber teurer zu stehen, da die Sozialabgaben höher sind. In der beruflichen Vorsorge wird eine Mindesthöhe der Abzüge festgeschrie­ben: Dieser Mindestansatz steigt mit zuneh­mendem Alter des Arbeitnehmenden. Bei den Jungen beträgt die minimale Abgabe sieben Prozent des versicherten Lohnes. Ab 35 Jahren steigt die Abgabe auf zehn Prozent. Für einen Arbeitnehmenden zwischen 55 und 65 Jahren sind es 18 Prozent.
Trotz dieser Mehrbelastung, die nachweis­lich zu einer Benachteiligung der älteren Arbeit-nehmenden führt, hat der Bundesrat vor Kurzem beschlossen, das System der mit dem Alter zunehmenden Beiträge (Altersgutschriften) derzweiten Säule zu belassen. Zwar sei das beste­hende System nicht ideal, argumentiert die Regierung, eine Änderung würde aber zu viel Geld verschlingen, zu lange dauern und die jüngeren Generationen zu stark belasten.

Verbessert werden soll aber die Situation der älteren Arbeitnehmenden mit verschiedenen anderen Massnahmen in unterschiedlichen Be­reichen:

Sowohl bei der 1. wie auch bei der 2. Säule soll eine Teilpensionierung möglich sein. Das heisst, dass man ohne Renteneinbusse das Arbeitspensum bereits vor der Pensio­nierung reduzieren kann. Zu diesen Fragen muss in den nächsten Monaten das Parla­ment befinden.

Die 3. Säule soll bei Leuten, die über 65 Jahre alt sind, noch geäufnet werden kön­nen, wenn diese erwerbstätig bleiben.Arbeitslosenversicherung: Bei der Arbeits­losenversicherung, die heute defizitär ist, soll Ende Jahr eine Revision in Angriff ge­nommen werden. In diesem Zusammen­hang schlägt die Verwaltung vor, den älteren Arbeitnehmenden verbesserte Einarbei­tungszuschüsse zu gewähren, damit sie bei der Stellensuche bessere Chancen haben. Bereits heute haben Arbeitslose über 55 Anspruch auf maximal 520 Taggelder, Jün­gere bekommen 400 Taggelder

Labels: , , , , ,