Zahlreiche Verschlechterungen bei Migros-GAV
Vergleich zwischen neuem und altem Migros-GAV jetzt verfügbar: Im August 2006 hat die Migros-Leitung der Öffentlichkeit und ihren Mitarbeitenden kommuniziert, dass im neuen GAV wesentliche Verbesserungen enthalten sind, so zum Beispiel zwei Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub oder 18 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Im November 2006 machte die Gewerkschaft Unia an einer Medienkonferenz dann öffentlich:
Dem einen Fortschritt (Vaterschaftsurlaub) stehen zahlreiche konkrete Verschlechterungen im Vertrag gegenüber. Die Migros-Leitung reagierte postwendend und bezeichnete die Vorwürfe von Unia als «ausschliesslich unwahr».Nun ist der neue Migros- Landes-Gesamtarbeitsvertrag gedruckt und Unia legt den Vergleich vor. Es wird deutlich, dass Unia Recht hatte:
Letztlich ist der neu eingeführte Vaterschaftsurlaub der einzige klare Fortschritt. Selbst die 18 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub sucht man im neuen GAV vergeblich.
3 Comments:
Zahlreiche Verbesserungen im neuen Migros-GAV
Einmal mehr zeigt sich, dass die Unia lügt, mit Unwahrheiten Stimmung gegen die Migros macht und obendrein nicht einmal in der Lage ist, einen GAV richtig zu lesen. Der von der Unia publizierte Vergleich zeigt dies deutlich!
Z.B. der Mutterschaftsurlaub - Tatsächlich 16 bis 18 Wochen zu 100 % Lohn
Die Neuregelung, Anwendung und Auslegung der Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub im L-GAV musste mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Mutterschaftsversicherung im EOG abgestimmt werden. Während der Mutterschaftsurlaub nach L-GAV immer mit der Niederkunft beginnt, ist im EOG vorgesehen, dass der Anspruch auf die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene nach der Geburt mindestens 3 Wochen im Spital verbleiben muss (Art. 24 der Verordnung zum EOG). Wenn ein solcher Aufschub stattfindet, besteht nach Lehre und Rechtsprechung für die Dauer von maximal 4 Wochen eine selbständige Lohnfortzahlungspflicht für die Betreuung des neugeborenen Kindes.
Da der Mutterschaftsurlaub nach L-GAV 16 Wochen beträgt und damit zwei Wochen länger ist als der gesetzliche Mutterschaftsurlaub, decken wir zwei Wochen davon bereits darüber hinaus ab. Für die restlichen zwei Wochen findet eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes auf 18 Wochen statt. Das ist heute die Regel. Deshalb können wir mit Fug und Recht sagen: Der Mutterschaftsurlaub beträgt nach L-GAV 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn.
Offensichtlich hat die Unia sowenig Kenntnis vom Gesamtarbeitsvertragsrecht und seiner Abstimmung mit den gesetzlichen Versicherungen, dass sie nicht einmal imstande ist, diese Überlegung zu machen. Die Unia lügt also nicht nur, sie ist ganz offensichtlich auch nicht willens und in der Lage, einen Gesamtarbeitsvertrag richtig zu interpretieren.
Die Unia hat also doch NICHT recht
Was die Unia (und die Medien) aber nie sage oder schreiben: im Schweizer Detailhandel arbeiten rund 350'000 Personen. Davon haben knapp 100'000 einen GAV...! Denn im gesamten Schweizer Detailhandel gibt es nur drei GAVs: den der Migros (der seit 24 Jahren laufend ausgebaut wird!!!), der von Globus und der von Coop.
Es ist eine interessante Tatsache, und es wäre einmal zu überlegen, warum die Unia sich nicht um die 250'000 Beschäftigten im Detailhandel kümmert, die KEINEN GAV haben, sondern immer nur gegen die Migros vorgeht, die ja selbst nach Aussage der Unia den bestem im Detailhandel hat. Dabei widerspricht sich die Unia noch selbst, denn im vergangenen November behauptete sie, er sei unsozial. Dazu eine süffisante Randbemerkung: die Unia selbst hat auch schon andere GAV abgeschlossen, die wesentlich schlechter als unserer waren, wo die Mindestlöhne weit unter denen der Migros und des Detailhandels sind und die Wochenarbeitsstunden weit darüber.
Darüber schweigt die Unia geflissentlich. Und die Medien auch.
Urs Peter Naef
Mediensprecher Migros
Zahlreiche Verbesserungen im neuen Migros-GAV
Einmal mehr zeigt sich, dass die Unia lügt, mit Unwahrheiten Stimmung gegen die Migros macht und obendrein nicht einmal in der Lage ist, einen GAV richtig zu lesen. Der von der Unia publizierte Vergleich zeigt dies deutlich!
Z.B. der Mutterschaftsurlaub - Tatsächlich 16 bis 18 Wochen zu 100 % Lohn
Die Neuregelung, Anwendung und Auslegung der Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub im L-GAV musste mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Mutterschaftsversicherung im EOG abgestimmt werden. Während der Mutterschaftsurlaub nach L-GAV immer mit der Niederkunft beginnt, ist im EOG vorgesehen, dass der Anspruch auf die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene nach der Geburt mindestens 3 Wochen im Spital verbleiben muss (Art. 24 der Verordnung zum EOG). Wenn ein solcher Aufschub stattfindet, besteht nach Lehre und Rechtsprechung für die Dauer von maximal 4 Wochen eine selbständige Lohnfortzahlungspflicht für die Betreuung des neugeborenen Kindes.
Da der Mutterschaftsurlaub nach L-GAV 16 Wochen beträgt und damit zwei Wochen länger ist als der gesetzliche Mutterschaftsurlaub, decken wir zwei Wochen davon bereits darüber hinaus ab. Für die restlichen zwei Wochen findet eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes auf 18 Wochen statt. Das ist heute die Regel. Deshalb können wir mit Fug und Recht sagen: Der Mutterschaftsurlaub beträgt nach L-GAV 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn.
Offensichtlich hat die Unia sowenig Kenntnis vom Gesamtarbeitsvertragsrecht und seiner Abstimmung mit den gesetzlichen Versicherungen, dass sie nicht einmal imstande ist, diese Überlegung zu machen. Die Unia lügt also nicht nur, sie ist ganz offensichtlich auch nicht willens und in der Lage, einen Gesamtarbeitsvertrag richtig zu interpretieren.
Die Unia hat also doch NICHT recht
Was die Unia (und die Medien) aber nie sagen oder schreiben: im Schweizer Detailhandel arbeiten rund 350'000 Personen. Davon haben knapp 100'000 einen GAV...! Denn im gesamten Schweizer Detailhandel gibt es nur drei GAVs: den der Migros (der seit 24 Jahren laufend ausgebaut wird!!!), der von Globus und der von Coop.
Es ist eine interessante Tatsache, und es wäre einmal zu überlegen, warum die Unia sich nicht um die 250'000 Beschäftigten im Detailhandel kümmert, die KEINEN GAV haben, sondern immer nur gegen die Migros vorgeht, die ja selbst nach Aussage der Unia den bestem im Detailhandel hat. Dabei widerspricht sich die Unia noch selbst, denn im vergangenen November behauptete sie, er sei unsozial. Dazu eine süffisante Randbemerkung: die Unia selbst hat auch schon andere GAV abgeschlossen, die wesentlich schlechter als unserer waren, wo die Mindestlöhne weit unter denen der Migros und des Detailhandels sind und die Wochenarbeitsstunden weit darüber?
Dazu schweigt die Unia geflissentlich. Und die Medien auch.
Urs Peter Naef
Mediensprecher Migros
Die Lügen von Herrn Näf werden nicht glaubhafter, wenn er andere der Lüge bezichtigt
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