Sonntag, September 22, 2019

Reputationsrisiko für die Marke Migros

Derzeit liegen die Fälle bei der Staatsanwaltschaft, und beim MGB stellt man sich auf den Standpunkt, es sei nun Sache eines Gerichts, über die Angelegenheit zu befinden. Entsprechend hält man sich mit Kommentaren zurück. Diese Vorgehensweise ist naheliegend, hat jedoch den Nachteil, dass sie den Fall noch lange weiterschwelen lässt. Bis ein rechtsgültiges Gerichtsurteil vorliegt, dürften Jahre vergehen, und die Schatten der Geschichte könnten für den Grossverteiler zur Hypothek werden. In einem der vom MGB in Auftrag gegebenen Untersuchungsberichte wird darauf hingewiesen, dass ein «mutmasslich strafbares Verhalten eines Verwaltungsratspräsidenten in einer Genossenschaft (. . .) nicht nur für die betreffende Genossenschaft, sondern auch für die gesamte Migros-Gruppe